Historische Wurzeln
Die ersten Belege für die Existenz von Arbeitgeberorganisationen in Altena und Iserlohn reichen in die 70er Jahre des 19. Jahrhunderts zurück. In Altena schlossen sich im Jahre 1871 als Reaktion auf einen wochenlangen Arbeitskampf in den Drahtzieherein die Fabrikanten zu einer sogenannten "Konvention" zusammen, um das Streikziel der Arbeiterschaft, eine Lohnerhöhung um 30 Prozent zu, verhindern. |
Neugründung nach dem 2. Weltkrieg
In Haus Friedrichsbad in Schwelm wurde am 25. März 1949 unter Vorsitz von Hans Bilstein der Gesamtverband der metallindustriellen Arbeitgeberverbände - Gesamtmetall - gegründet. Im Jahr zuvor wurden mit der Zulassung der Arbeitgeberverbände die ersten Manteltarif-, Lohn- und Gehaltsabkommen zwischen den Metall-Arbeitgeberverbänden und der IG Metall möglich. |
Hagen - Ennepe - Ruhr
Die historischen Wurzeln des Arbeitgeberverbandes Hagen-Ennepe-Ruhr reichen ebenfalls bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts zurück, als in der ausgehenden Kaiserzeit und der Anfangsphase der Weimarer Republik zusammen mit den Gewerkschaften die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in Deutschland unabhängig von staatlichen Einflüssen gestaltet werden konnten.
Schon im Jahre 1904 entstand im Hagener Raum unter der Bezeichnung "Arbeitgeberverein für die Kreise Hagen und Schwelm" ein Verband, der sich als Antwort auf die immer stärker werdenden Gewerkschaftsbewegung verstand. Nicht zuletzt versprachen sich die Unternehmen davon die Möglichkeit, Arbeitskämpfen entgegenzutreten und die bestreikten Betriebe zu schützen. Im Jahre 1916 gehörten der Organisation bereits 123 Mitgliedsfirmen mit über 18.000 Betrieben an.
Dennoch war der Hagener Arbeitgeberverein mehr als ein bloßer Antistreikverein. Schon bald ging es den heimischen Arbeitgebern auch und besonders um den friedlichen Interessenausgleich mit den Arbeitnehmern. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf die Gründung der "Zentralen Arbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer" 1918 in Berlin, die angesichts der damaligen wirtschaftlichen Notlage und der politischen Unruhen erstmals die Gewerkschaften als berufene Vertreter der Arbeitnehmer anerkannte, den Aufbau eines paritätisch besetzen Arbeitsnachweises beschloss und die Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge vorschrieb.
