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FAQ-Liste zur Umsetzung der Energiepreis-Pauschale

Durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 sollen die Steuerzahler von den Preiserhöhungen im Energiebereich entlastet werden. Für die Arbeitgeber ist dabei die Energiepreis-Pauschale von besonderer Relevanz, da es sich hierbei um einen einmaligen Zuschuss handelt, welcher „allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5)“ „zum Gehalt ausgezahlt“ werden wird. Es stellen sich zahlreiche Fragen zur Abwicklung. Wir informieren unsere Mitgliedsbetriebe durch eine umfangreiche FAQ-Liste unserer Dachverbände BDA und BDI. Wie immer beleuchtet das Rundschreiben MAV-INFO Recht & Arbeitswirtschaft auch dieses relevante Thema - nachzulesen im Intranet des MAV.