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Neue Fassung der Corona-Schutzverordnung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung veröffentlicht.

Die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 28. Oktober sind in die neue Corona-Schutzverordnung eingeflossen. Sie ist zudem komplett neu formuliert worden. Die Verordnung tritt am 2. November 2020 in Kraft, und sie tritt mit Ablauf des 30. November 2020 außer Kraft. Daneben wurde die Neufassung genutzt, um die Grundregeln – Mindestabstand, Hygieneregeln und die Pflicht zum Tragen der Alltagsmasken – klar und einheitlich zu formulieren. Details können Verbandsmitglieder in der MAV-INFO Recht & Arbeitswirtschaft nachlesen. Sie finden den Informationsdienst in der Rubrik "Rundschreiben" im MAV-Intranet.