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Risikogebiete in NRW und Folgen eines No-Deal-Brexit

Corona und kein Ende! Die Corona-Schutzverordnung hat inhaltliche Änderungen vor allem im Hinblick auf regionale Anpassungen an das Infektionsgeschehen in NRW-Risikogebieten erfahren.

Die Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ ist geringfügig verändert worden, und der Bußgeldkatalog wurde für Verstöße gegen die regionalen Anpassungen an das Infektionsgeschehen angepasst.

Allerdings sollte die Corona-Krise auch den Blick auf die Folgen des Brexit nicht verstellen. Wir versorgen unsere Mitglieder mit aktuellen Informationen zu Entsendungen im Falle eines No-Deals.

Näheres können Verbandsmitglieder in der MAV-INFO Recht & Arbeitswirtschaft nachlesen. Sie finden den Informationsdienst in der Rubrik "Rundschreiben" im MAV-Intranet.