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Änderungen bei Arbeitsmarkt und Erwerbsmigration

Zum 1. Januar 2026 sind in den Bereichen Arbeitsmarkt und Erwerbsmigration einige Änderungen in Kraft getreten oder sie treten im Laufe des Jahres noch in Kraft.

Dabei handelt es sich u. a. um die verlängerte Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld, die jährliche Anpassung der Mindestgehälter für Aufenthaltstitel zur Erwerbs- und Bildungsmigration, die neue Informationspflicht für Arbeitgeber bei Anwerbung von Drittstaatsangehörigen aus dem Ausland sowie das Inkrafttreten des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes. 

Der MAV gibt eine Übersicht dieser und weiterer wichtiger Änderungen im Bereich Arbeitsmarkt und Erwerbsmigration. Mitglieder bekommen die entsprechenden Informationen im Rundschreiben MAV-INFO im Intranet des Verbandes. Die Übersicht enthält auch einen Überblick über die laufenden Gesetzgebungsverfahren, die im Laufe des Jahres fortgeführt werden.