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Arbeits- und sozialrechtliche Änderungen rund um Corona

Anknüpfend an den Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 5. Januar 2021 hat die Landesregierung aktuell die Corona-Schutzverordnung und die Corona-Betreuungsverordnung zum 11. Januar 2021 angepasst.

Die bekannten Schließungen und Einschränkungen im öffentlichen Leben aus dem November und Dezember wurden bis zum 31. Januar 2021 verlängert.

In der Corona-Betreuungsverordnung wird das umgesetzt, was bereits zum Kita- und Schulbetrieb angekündigt worden war. Schulische Einrichtungen bleiben geschlossen und für Kindertageseinrichtungen gilt ein „eingeschränkte Pandemiebetrieb“.

Die Landesregierung hat erneut Änderungen an der Corona-Einreiseverordnung vorgenommen, u. a. gelten nun strengere Reglungen für Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigtem Königreich und Südafrika aufgrund der neuartigen Corona-Mutationen. An der Systematik der Einreiseregelungen hat es sonst keine Änderungen gegeben.

Das Land hat mit Wirkung zum 12. Januar 2021 eine Verordnung zur Umsetzung der 15-Kilometer-Regelung in Hotspots durch einen eingeschränkten Bewegungsradius für Freizeitaktivitäten in Regionen mit erhöhter Infektionszahlen erlassen.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder am 5. Januar 2021 beschlossen, das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 um zehn zusätzliche Tage pro Elternteil auszuweiten.

Mehr zu diesen Themen und über neue Regelungen für das Antragsverfahren zum Kurzarbeitergeld, Regeln zur Koordinierung der sozialen Sicherheit rund um den Brexit sowie aktuelle Fragen des Betriebsübergangs finden Sie in der MAV-INFO Recht & Arbeitswirtschaft. Mitglieder können das Rundschreiben wie immer im Intranet des MAV abrufen.