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Auf harten Brexit vorbereiten

Zwischen den Verhandlungspartnern der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs finden aktuell ununterbrochen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen statt.

Nach dem Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 werden sich sowohl die Unternehmen als auch die Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom Verhandlungsergebnis in vielen Bereichen auf große Veränderungen einstellen müssen. Die Unternehmen müssen sich weiterhin auf einen harten Brexit ohne Anschlussabkommen vorbereiten. Arbeitgeberrelevant sind dabei insbesondere die Fragen rund um die Beschäftigung britischer Staatsangehöriger in Deutschland sowie der Mitarbeiterentsendung in beide Richtungen.

Die MAV-INFO Recht & Arbeitswirtschaft informiert darüber und gibt MAV-Mitgliedern außerdem einen Praxisleitfaden zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) an die Hand. Nachzulesen sind diese und weitere Themen im Intranet des Verbandes.