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Beweismittel für krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

Die ärztliche Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit ist das zentrale Beweismittel für die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit und besitzt einen hohen Beweiswert. Seit der viel beachteten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. September 2021 (5 AZR 149/21) haben sich der Fünfte Senat ebenso wie viele Instanzgerichte wiederholt mit den Voraussetzungen der Erschütterung des Beweiswertes von Attesten befasst und wichtige Leitlinien herausgearbeitet. Was gilt und was ist offen? Welche praktischen Herausforderungen bestehen? Worauf müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. deren Rechtsberater achten?

Darüber informiert ein arbeitsrechtlicher Fachvortrag außerhalb des Verbandsgebietes, zu dem der MAV seine Mitglieder herzlich einlädt. Die Einladung findet sich in der aktuellen MAV-INFO, die Mitglieder unter den Rundschreiben im Intranet des Verbandes nachlesen können.