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Lohnsteuer: Elektronische Bescheinigung 2026

Das Bundesfinanzministerium hat das Muster für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2026 veröffentlicht. Ab dem kommenden Jahr wird der bisher separat ausgewiesene Teilbetrag der Vorsorgepauschale für private Kranken- und Pflegepflichtversicherung nicht mehr auf der Bescheinigung erscheinen.

Stattdessen werden diese Daten den Arbeitgebern digital als Lohnsteuerabzugsmerkmal bereitgestellt. Das vereinfacht das Verfahren und reduziert Bürokratie. Für Beschäftigte bleibt der steuerliche Effekt unverändert.

Auf dieses und weitere Themen geht das Rundschreiben MAV-INFO im Intranet des Verbandes ein.