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Arbeitsschutz und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Das Bundeskabinett hat am 25.01.2023 beschlossen, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung auf Basis des § 18 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetzes vorzeitig zum 2. Februar 2023 aufzuheben. Darüber berichten wir in unserer aktuellen MAV-INFO Recht & Arbeitswirtschaft. Genauso wie über die so genannte Vereinbarkeitsrichtlinie. Ende des Jahres wurde das „Gesetz zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates“ (Vereinbarkeitsrichtlinie) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist danach in Kraft getreten. Durch das Inkrafttreten ergeben sich – vor allem für kleine Unternehmen –  wesentliche Änderungen im Bereich der Eltern-, Pflege- und Familienpflegezeit.

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