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Fachforum Arbeitsrecht: Aktuelle Rechtsprechung

Welche Entwicklungen prägen derzeit das Arbeitsrecht und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Unternehmen? Mit diesen Fragen befasste sich das aktuelle Fachforum Arbeitsrecht des MAV. Wegen Modernisierungen im Verbandsgebäude fand die Fachveranstaltung im Schulungszentrum der Manfred Vogel ELEKTROMASCHINENBAU GmbH in Hemer statt. Sie bot den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen fundierten Überblick über aktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen sowie deren Auswirkungen auf die tägliche Personalarbeit.

Instrumente einer einvernehmlichen Konfliktlösung

Einen Schwerpunkt bildeten die rechtlichen Möglichkeiten zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Im Mittelpunkt standen insbesondere Aufhebungsverträge und Abwicklungsvereinbarungen als Instrumente einer einvernehmlichen Konfliktlösung. Die Syndikus-Rechtsanwältinnen Yvonne Filor-Knapwerth und Sonja Bendlin beleuchteten nicht nur die arbeitsrechtlichen Gestaltungsspielräume, sondern auch die sozialversicherungsrechtlichen Folgen und die aktuelle Verwaltungspraxis der Bundesagentur für Arbeit. Deutlich wurde, dass eine rechtssichere Vertragsgestaltung eine sorgfältige Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien voraussetzt.

Von besonderer Praxisrelevanz waren die Ausführungen zum vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Gebot fairen Verhandelns. Die Rechtsprechung stellt klar, dass die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags nicht allein vom Vertragstext abhängt. Vielmehr kommt es auch auf die Umstände seines Zustandekommens an. Arbeitgeber sind daher gut beraten, Verhandlungen transparent und frei von unzulässigem Druck zu führen. Gleichzeitig zeigen die aktuellen Entscheidungen, dass die Hürden für eine erfolgreiche Anfechtung eines Aufhebungsvertrags weiterhin hoch bleiben und stets eine sorgfältige Würdigung des Einzelfalls erforderlich ist.

Außerordentliche Kündigungen

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf aktuellen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur außerordentlichen Kündigung. Diskutiert wurden insbesondere die Anforderungen an die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist nach § 626 BGB sowie die Frage, in welchem Umfang Arbeitgeber Sachverhalte aufklären dürfen, bevor eine Kündigungsentscheidung getroffen wird. Die Rechtsprechung verdeutlicht hierbei den fortwährenden Spannungsbogen zwischen sorgfältiger Sachverhaltsaufklärung und dem Erfordernis einer zeitnahen Reaktion auf Pflichtverletzungen.

Breiten Raum nahm zudem die aktuelle Entwicklung im Bereich krankheitsbedingter Fehlzeiten ein. Behandelt wurden die Rechtsprechung zu Online-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die Voraussetzungen für die Erschütterung des Beweiswerts ärztlicher Bescheinigungen sowie die Bedeutung eines ordnungsgemäß durchgeführten betrieblichen Eingliederungsmanagements. Die Gerichte machen deutlich, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ihre jeweiligen Darlegungs- und Mitwirkungspflichten ernst nehmen müssen, wenn krankheitsbedingte Maßnahmen rechtssicher umgesetzt werden sollen.

Sonja Bendlin (r.) und Yvonne Filor-Knapwerth bei der Eröffnung des Fachforums.