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Geänderte Verordnung zum Arbeitsschutz tritt in Kraft

Der MAV hat seine Mitglieder über die Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung informiert, inkl. der damit verbundenen Testangebotspflicht für Unternehmen. Die Änderungsverordnung ist inzwischen im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Sie tritt damit heute, am 20 April, in Kraft. Interessenten können sich über die Inhalte im MAV-Intranet für Mitgliedsunternehmen informieren. Wie verweisen auf das Rundschreiben "MAV-INFO Recht & Arbeitswirtschaft".