Am 18. April 2023 ist außerdem ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften bekannt geworden. Der aktuelle Entwurf befindet sich wohl noch in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung. Mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen die Pflichten zur Erfassung der Arbeitszeit massiv ausgeweitet werden. Ausreichende Ausnahmen für Vertrauensarbeitsmodelle sind in dem Entwurf nicht vorgesehen. Eine erste kritische Bewertung des Entwurfs ist der aktuellen MAV-INFO beigefügt und somit ebenfalls unter den Rundschreiben im MAV-Intranet verfügbar.
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