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Hinweisgeberschutz und Arbeitszeit: neue Entwicklungen

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2023 dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt. Das Gesetz wird zum überwiegenden Teil einen Monat nach Verkündung voraussichtlich Ende Juni 2023 in Kraft treten. Die sich in diesem Zusammenhang ergebenden rechtlichen Fragen erörtert ein FAQ-Papier, das MAV-Mitglieder in der neuen MAV-INFO im Intranet des Verbandes nachlesen können.

Am 18. April 2023 ist außerdem ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften bekannt geworden. Der aktuelle Entwurf befindet sich wohl noch in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung. Mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen die Pflichten zur Erfassung der Arbeitszeit massiv ausgeweitet werden. Ausreichende Ausnahmen für Vertrauensarbeitsmodelle sind in dem Entwurf nicht vorgesehen. Eine erste kritische Bewertung des Entwurfs ist der aktuellen MAV-INFO beigefügt und somit ebenfalls unter den Rundschreiben im MAV-Intranet verfügbar.