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Hitzeschutz für Beschäftigte

Die sommerlichen Temperaturen führen zu erheblichen Belastungen der Beschäftigten in den Betrieben. Es stellt sich daher die Frage, unter welchen Voraussetzungen Beschäftigte arbeiten dürfen und welche Mittel Arbeitgeber einsetzen können, um die Arbeitsbedingungen für ihre Beschäftigten erträglicher zu gestalten.

Das Rundschreiben MAV-INFO Recht & Arbeitswirtschaft gibt Hinweise zum Umgang mit den hohen Temperaturen in den Betrieben. Ein gesetzlicher Anspruch auf Arbeitsbefreiung („Hitzefrei“) besteht nicht. Das Rundschreiben erklärt, wie die Rechtslage darüber hinaus ist. Jugendliche beispielsweise dürfen nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) nur unter eingeschränkten Voraussetzungen bei Hitze eingesetzt werden.

Die vollständige MAV-INFO finden Mitgliedbetriebe unter den Rundschreiben im Intranet des Verbandes.