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Homeoffice ist wieder ein "Prüfauftrag"

Das Bundeskabinett hat die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Die Dachverbände des MAV, BDA und Gesamtmetall, haben sich neben anderen Verbänden intensiv und mit Erfolg dafür eingesetzt, dass das ursprünglich als zwingende Pflicht ausgestaltete Angebot zum Homeoffice wieder als Prüfauftrag im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geregelt wird.

Dies gilt auch für die ursprünglich vorgesehene Testangebotspflicht. Nach dieser Entwurfsfassung erhalten die Betriebe nunmehr - wie schon in der letzten Fassung der Verordnung aus dem März 2022 - die Möglichkeit, im Rahmen der nach § 2 Abs. 2 des Entwurfs zu einer SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorzunehmende Gefährdungsmitteilung flexibel und betriebsspezifisch auf etwaiges Infektionsgeschehen zu reagieren, auch unter Berücksichtigung regionaler Entwicklungen.

Über dieses und weitere Themen berichten wir in der MAV-INFO Recht & Arbeitswirtschaft, die wie immer unter den Rundschreiben im Intranet des Verbandes abgelegt ist.