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In der Pandemie auf dem Laufenden bleiben

Aktuell hat die Landesregierung die Corona-Einreiseverordnung NRW verlängert und an einer Stelle ergänzt. Die neue Verordnung gilt seit dem 27. Februar 2021. Und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzsregel wurde vom Bundesarbeitsministerium offiziell im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht.

Außerdem hat der Bundesrat dem Gesetz des Bundestages zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zugestimmt. Die Regelung betrifft Schuldner, die im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 28. Februar 2021 einen Antrag auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Corona-Pandemie gestellt haben.

Blieben Sie zur Entwicklung in der Corona-Pandemie auf dem Laufenden. MAV-Mitglieder finden detaillierte Informationen zu diesen und weiteren Themen in der MAV-INFO Recht & Arbeitswirtschaft, nachzulesen in den Rundschreiben im Intranet des Verbandes.