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Insolvenzsicherung von Wertguthaben in der Altersteilzeit

Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben in der Altersteilzeit konkretisiert und dabei insbesondere die Anforderungen an Arbeitgeber im Umgang mit Sicherungs- und Nachweispflichten geschärft.

§ 8a Altersteilzeitgesetz (ATG) enthält eine eigenständig geregelte Verpflichtung des Arbeitgebers zur Insolvenzsicherung, wenn die Altersteilzeitvereinbarung zum Aufbau eines Wertguthaben führt, das den Betrag des Dreifachen des Regelarbeitsentgelts einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag übersteigt. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber das Wertguthaben einschließlich des darauf entfallen den Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag mit der ersten Gutschrift in geeigneter Weise gegen eine Insolvenz sichern.

Zu diesem und weiteren Themen können Mitglieder Näheres in der aktuellen MAV-INFO Recht & Arbeitswirtschaft erfahren, die sich unter den Rundschreiben im Intranet des Verbandes findet.