Die Syndikusrechtsanwälte Marthe Müller und Dirk Dreesen hatten einen Rückblick zur arbeitsrechtlichen Rechtsprechung des vergangenen Jahres vorbereitet. Dirk Dreesen übernahm als Referent den „Ritt“ durch Themenbereiche wie Rente, Entgelt, Urlaub und Formerfordernisse bei Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses.
Es ging unter anderem um Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers beim Thema Urlaub und – im Zusammenhang mit der Regelaltersgrenze – um zulässige kalendermäßige Befristung mit Sachgrund. Die Zuhörer erfuhren außerdem von neuen Möglichkeiten ab 2026 für sachgrundlose Befristung.
Die Veranstaltung vermittelte zahlreiche praxisnahe Handlungshilfen für den Arbeitsalltag in den Personalabteilungen. Nachdrücklich unterstrich Dirk Dreesen, dass der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu beteiligen sei, und er mahnte zur sorgfältigen Dokumentation aller Prozesse und Entscheidungen. Was nicht belegbar ist, sei auch nicht gerichtsfest.
Das nächste Fachforum Arbeitsrecht findet voraussichtlich im Herbst statt.

