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Keine Krankschreibung ohne Arztbesuch

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass eine Krankschreibung ohne jeglichen Arztkontakt keinen gültigen Nachweis für Arbeitsunfähigkeit darstellt.

Im verhandelten Fall beruhte die Bescheinigung lediglich auf einem Online-Fragebogen – damit war der Beweiswert erschüttert und die fristlose Kündigung wirksam. Arbeitgeber dürfen solche AUs zurückweisen. Entscheidend ist, dass ein persönlicher, telefonischer oder video-basierter Kontakt stattgefunden hat und der ausstellende Arzt approbiert ist.

Dieses und weitere arbeitsrechtliche Themen behandelt unser Rundschreiben MAV-INFO Recht & Arbeitswirtschaft. Sie finden es im Intranet des Verbandes.