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Kurzarbeit in der arbeitsgerichtlichen Praxis

„Kurzarbeit in der arbeitsgerichtlichen Praxis“ lautete am 16. November der Titel einer Info-Veranstaltung im Großen Saal des Märkischen Arbeitgeberverbandes.

Dr. Lennart Elking, Richter am Arbeitsgericht Dortmund, stellte die Entscheidungspraxis unter anderem zur Wirksamkeit der Anordnung von Kurzarbeit und deren Auswirkungen auf die Vergütung dar und zeigte vermeidbare Fehler auf. Wie gestaltet man eine wirksame Kurzarbeitsklausel? Zum Beispiel, indem eine angemessene Ankündigungsfrist berücksichtigt wird. Weitere Aspekte waren der Umgang mit Urlaubsansprüchen und die Möglichkeit betriebsbedingter Kündigungen trotz Kurzarbeit.

Wie berechnet man das Kurzarbeitergeld?

Dr. Elking gestaltete seinen Vortrag kurzweilig und anschaulich. An konkreten Beispielen wurde auch einmal die korrekte Berechnung des Kurzarbeitergeldes erklärt. Der Experte riet den vertretenen Firmenvertretern, auf eine korrekte Antragstellung zu achten und alles zu tun, um Kurzarbeit rechtzeitig einzuführen, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen gegeben sind. Mit viel Verständnis unterstich er gegenüber den Unternehmern, wer hier den Schwarzen Peter in der Hand hält: „Sie sind der, der alles richtig machen muss.“

Voraussetzungen und Antragsverfahren

Ergänzt wurde der Vortrag durch Sabine Bergmann, Teamleiterin beim gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Märkischer Kreis. Sie erläuterte die aktuellen Voraussetzungen und das Antragsverfahren für Kurzarbeitergeld und verwies außerdem auf die attraktive Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Kurzarbeit weiter zu qualifizieren.

Dr. Lennart Elking