So viel sei verraten: Es ist möglich. Allerdings gelten bestimmte Voraussetzungen, über die sich MAV-Mitglieder in der aktuellen MAV-INFO Recht & Arbeitswirtschaft informieren können. In jedem Fall müssen Initiativen unternommen werden, um die ursprüngliche Arbeitszeit wieder zu erreichen. Ein bloßes Abwarten auf eine mögliche Abschaffung der Zölle reicht nicht aus.
Weitere Details erfahren Mitglieder im Intranet des Verbandes unter „Rundschreiben“.