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Mindestlohn und uneingeschränkte Einreise aus Drittstaaten

Zum 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde.

Dies hat der Bundestag am 3. Juni 2022 durch das "Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung" beschlossen. Der Bundesrat billigte am 10. Juni 2022 das Gesetz abschließend. In der MAV-INFO Recht & Arbeitswirtschaft geben wir einen Überblick über die wesentliche Regelungen. 

Mit Blick auf die Corona-Pandemie weisen wir außerdem darauf hin, dass Einreisen aus Drittstaaten nunmehr wieder ohne Einschränkungen möglich sind. Das haben das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt bekannt gegeben. Unsere Dachverbände hatten sich aktiv für die Abschaffung der Regelungen eingesetzt.

Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Rundschreiben in unserem Intranet