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Mobiles Arbeiten im Ausland

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat darüber informiert, dass das Großherzogtum Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland ein Änderungsprotokoll zu dem bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen haben, wodurch für grenzüberschreitend Beschäftigte die Arbeit im Homeoffice steuerlich vereinfacht werden soll.

Was das - auf der Grundlage einer Verständigungsvereinbarung beider Staaten – bedeutet, erfahren Mitglieder unseres Verbandes in der aktuellen MAV-INFO Recht & Arbeitswirtschaft.

Außerdem nehmen wir auch Bezug auf die Grenzgänger-Regelungen mit der Republik Österreich, der Schweiz und Frankreich. Diese und viele weitere Informationen finden Mitgliedsunternehmen im Intranet des Verbandes.