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Rechtsfragen rund um Künstliche Intelligenz

Der MAV war Gastgeber für eine spannende Veranstaltung der Workshop-Reihe „KI Guide in der Märkischen Region“. Rechtsanwalt Prof. Andreas Göbel referierte unterhaltsam über „Rechtsfragen der KI“. Göbel ist Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Honorarprofessor für IT-Recht und Datenschutzrecht der Fachhochschule Südwestfalen.

Schulungspflichten zum Aufbau von KI-Kompetenzen

In seinem Vortrag sprach er unter anderem über das Urheberrecht und über Haftungsfragen im Zusammenhang mit KI. Ein besonders aktuelles Thema: Am 2. Februar 2025 sind in Deutschland die ersten Regelungen der KI-Verordnung in Kraft getreten. Arbeitgeber sind unter anderem von Schulungspflichten zum Aufbau von KI-Kompetenzen betroffen. Göbel erläuterte die Verordnung und ging außerdem auf die Produkthaftungsrichtlinie der EU ein. Sie gilt inzwischen auch für Software. Besonders konkret für den Arbeitsalltag wurde es, als Göbel Hinweise zum Vertragsrecht gab. Worauf ist zu achten, wenn ich Verträge mit einem Anbieter von KI-Systemen abschließe?

Wer hinter der Workshop-Reihe steht

Ziel der Workshopreihe „KI-Guide“ ist es, Betriebe und deren Beschäftige zu befähigen, künstliche Intelligenz zu verstehen, im betrieblichen Alltag anzuwenden und Einsatzmöglichkeiten zu erkennen. Hierzu werden Grundlagen sowie Voraussetzungen für den Einsatz von KI vermittelt und in praktischen Übungen vertieft. Die Workshop-Reihe ist eine Gemeinschaftsinitiative der agentur mark mit dem Projekt Zukunftszentrum KI NRW, der SIHK zu Hagen, des MAV, der Wirtschaftsförderungen Hagen, Ennepe-Ruhr-Kreis und Märkischer Kreis, des Projektes EDIH, der beiden Mittelstand-Digital Zentren ländliche Region und WertNetzWerke sowie der Arbeitsagenturen Hagen und Iserlohn.

Prof. Andreas Göbel beim Vortrag.

Prof. Andreas Göbel beim Vortrag.