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Reiserückkehrer: Neuregelungen zusammengefasst

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder haben einen Beschluss zu Fragen des Umgangs mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten gefasst. Welche Regeln für die Reiserückkehrer ab dem 1. Oktober 2020 gelten, können Mitgliedsunternehmen in der MAV-INFO Recht & Arbeitswirtschaft 29/2020 in unserem Intranet nachlesen.

Sie finden dort die wichtigsten Neuregelungen sinngemäß zusammengefasst. Aktuell hat das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) außerdem die Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus geändert und ihre Geltungsdauer verlängert. Welche Verordnungen dies betrifft, erfahren Mitglieder ebenfalls im MAV-Intranet (Rubrik: Rundschreiben).