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"Umfassende Erfassung der Arbeitszeit nicht zwingend"

Spätestens nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 und des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 zur Arbeitszeiterfassung steht die Frage nach einer Reform des Arbeitszeitrechts auf der politischen Tagesordnung.

GESAMTMETALL hat daher drei renommierte Professoren gebeten, sich mit den aktuellen Fragen des Arbeitszeitrechts auseinanderzusetzen, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Vorstöße des Europäischen Gerichtshofs und jüngst auch des Bundesarbeitsgerichts zur Verschärfung der Pflichten zur Erfassung von Arbeitszeiten. Die Gutachten belegen eindrucksvoll, dass eine umfassende Arbeitszeiterfassung für alle Beschäftigten auch nach den Entscheidungen aus Luxemburg und Erfurt keineswegs zwingend, sondern stattdessen eine Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts geboten und auch rechtlich möglich ist. 

Dieses und weitere arbeitsrechtliche Themen finden Mitglieder wie immer in der MAV-INFO Recht & Arbeitswirschaft im Intranet des Verbandes