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Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Die Bundesregierung hat im Koalitionsausschuss entschieden, die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld bis Ende 2026 zu verlängern.

Dadurch sollen Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten unterstützt und Beschäftigung gesichert werden. Die Verlängerung soll offiziell am 10. Dezember 2025 beschlossen werden.

Auf diese Nachricht und weitere Themen geht das Rundschreiben MAV-INFO im Intranet des Verbandes ein.