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Von Einschreiben wird abgeraten

Die Zustellung von Kündigungen oder anderen zugangskritischen Schreiben per Einwurf-Einschreiben ist mit erheblichen prozessualen Risiken verbunden und nicht zu empfehlen.

Wir nennen rechtsechtsichere Alternativen und erläutern die zugrunde liegende aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes. 

Dieses und weitere wichtige Themen finden MAV-Mitglieder in der MAV-INFO Recht & Arbeitswirtschaft unter den Rundschreiben im Intranet des Verbandes