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Wertguthaben: Neuregelung bei Hinzuverdienst

Seit 2023 wird beim Bezug einer vorgezogenen gesetzlichen Altersrente gleichzeitig erzieltes Erwerbseinkommen nicht mehr auf die Rente angerechnet. Mit Inkrafttreten des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes wird diese Neuregelung des Hinzuverdienstrechts nun auch im Wertguthabenrecht umgesetzt.

Was das in der Praxis bedeutet, darüber informiert das Rundschreiben MAV-INFO Recht & Arbeitswirtschaft, welches durch MAV-Mitglieder im Intranet des Verbandes eingesehen werden kann.