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Widersprüchliches zur Entschädigung für Reiserückkehrer

Die Verbandsjuristen des MAV weisen auf unklare Aussagen des Bundesgesundheitsministeriums zu den Quarantäneobliegenheiten nach Rückkehr aus Risikogebieten hin.

Strittig ist u.a. der Entschädigungsanspruch, wenn Mitarbeiter bei ihrer Einreise in ein Risikogebiet Kenntnis davon hatten bzw. haben mussten. Eine Klärung des Sachverhaltes ist mit Hilfe der BDA auf dem Weg.

Weiterhin wird auf die Veröffentlichung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel hingewiesen. Durch diese Veröffentlichung erhält die Arbeitsschutzregel mit den enthaltenen Maßnahmen nun die sogenannte Vermutungswirkung. Erläuterungen dazu und zum eingangs genannten Thema der Reiserückkehrer enthält die MAV-INFO 28/2020, welche MAV-Mitglieder unter den Rundschreiben im Intranet des Verbands einsehen können. 

Die Unterlage enthält auch Informationen zu weiteren Fördermaßnahmen der NRW.BANK für die Wiederanlaufphase der Wirtschaft in Ergänzung zu den bisherigen Corona-Hilfen von Land NRW und Bund.