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Chancen von Kurzarbeit und Qualifizierung richtig nutzten

Aktueller hätte das Thema bei der jetzigen Konjunkturlage nicht sein können: Rund 70 Gäste aus den Mitgliedsunternehmen konnte der Märkische Arbeitgeberverband zu seiner Informationsveranstaltung „Kurzarbeit und Qualifizierung von Mitarbeitern“ begrüßen.

Im Juli hatten 41 Firmen für 760 Mitarbeiter bei der Agentur für Arbeit Iserlohn Kurzarbeit gemeldet, ein Jahr zuvor betraf dies zehn Firmen mit 146 Mitarbeitern. „Die Märkische Region ist immer eine der ersten, die von Kurzarbeit betroffen ist und ein konjunktureller Indikator“, berichte Anne Wigger, die zusammen mit Silke Seemayer (beide von der Agentur für Arbeit), den Unternehmensvertretern das Vorgehen der Kurzarbeit erklärten. Ziel sei es, Beschäftigungsverhältnisse und den funktionsfähigen Betrieb eines Unternehmens auch in wirtschaftlich schwachen Zeiten zu erhalten. So könne flexibel bei Verbesserung der Auftragslage reagiert werden und es gäbe geringere Ausfallzeiten von Mitarbeiter als bei Entlassungen.

Betriebliche Voraussetzungen für Kurzarbeit sind ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall in einem Betrieb oder einer Abteilung. Dieser Ausfall muss durch ein nicht vermeidbares, aus wirtschaftlichen Gründen oder durch ein unabwendbares Ereignis, wie einem Brand, vorübergehend entstanden sein. „Als vermeidbar gilt ein Arbeitsausfall, der überwiegend branchen-, betriebsüblich oder saisonbedingt ist“, sagte Anne Wigger. Weiter ging sie noch auf das Kurzarbeitergeld ein. Das 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz für Arbeitnehmer ohne Kind im Kalendermonat beträgt. Die Beitragsentrichtung für die Kranken-, Pflege und Rentenversicherung erfolgt allein durch den Arbeitgeber.

Diese betrieblichen Ausfallzeiten zur Qualifizierung von Mitarbeitern zu nutzen, bietet eine Win-win-Chance für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat mit seinen Plänen für ein „Arbeit-von-morgen-Gesetz" angekündigt, dass Kurzarbeit stärker zur Weiterbildung und Qualifizierung genutzt werden soll. Er knüpft dabei an ein bereits existierendes Instrument an: das Qualifizierungschancengesetz. Michael Woschnik, Experte von der Arbeitsagentur Iserlohn, informierte über das Qualifizierungschancengesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, aber dessen Inhalte immer noch wenig bekannt sind. Dabei bietet das Gesetz die attraktive Möglichkeit, Mitarbeiter in Kurzarbeit mit staatlicher Unterstützung weiter zu qualifizieren.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße. „Dazu gehören die Förderung von Berufsabschlüssen genauso wie sonstige Weiterbildungen“, so Woschnik. Weiterbildungen von beschäftigten Arbeitnehmern sollen helfen, den Fachkräftebedarf abzudecken und so Arbeitsplätze sichern. So können die Betriebe entlastet, gleichzeitig aber das Know-how zukunftsorientiert an die Herausforderungen von Digitalisierung und technologischem Wandel angepasst werden.

Passend dazu, präsentierte Anderes Weber, Leiter der verbandseigenen Ausbildungsgesellschaft Mittel-Lenne, den Gästen das Ausbildungsprogramm seiner Institution. Als zertifizierter Bildungsdienstleister und anerkannter Ausbildungsbetrieb der SIHK bietet die Ausbildungsgesellschaft ein komplettes Ausbildungsmanagement an. Das Dienstleistungsangebot umfasst daneben Anpassungsqualifizierungen, Umschulungen mit Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer, Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE), Berufsausbildungsvorbereitung (EQ), Grundlagen- und Qualifizierungsmodule, Vorbereitungslehrgänge zur Zwischen- und Abschlussprüfung, Vorbereitungslehrgänge zur Abschlussprüfung Teil 1 und 2 sowie Fach- und Firmenseminare. „Durch Qualifizierung und Umschulung können wir Fachkräfte von morgen sichern“, ist Weber überzeugt, „Gerade die Zeiten von Kurzarbeit sollten für Weiterbildung genutzt werden.“

Die Veranstaltung traf auf große Resonanz bei den MAV-Mitgliedsunternehmen. „Wieder einmal konnte der MAV mit seinem Info-Angebot überzeugen“, lobte Thomas Roder, kaufmännischer Leitung bei V+S Vogel & Schemmann Maschinen GmbH.

Foto (v.l.): Özgür Gökce, Geschäftsführer des Märkischen Arbeitgeberverbandes, Michael Woschnik, Silke Seemayer, Anne Wigger und Andreas Weber.