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Corona-Impfungen und -Prämien: aktuelle Entwicklungen

Die aktualisierte Coronavirus-Impfverordnung wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Auch die aktualisierte Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde nun offiziell vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) veröffentlicht. Die Zahlungsfrist der steuer- und beitragsfreien „Corona-Prämie“ wurde außerdem bis zum 31. März 2022 (§ 3 Nr. 11 a EStG) verlängert. Die Verlängerung erfolgt im Rahmen des sog. „Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes“.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben Wirtschaftsminister Prof. Andreas Pinkwart und Finanzminister Lutz Lienenkämper MdL den Start der NRW-Härtefallhilfe verkündet, die Verlängerung der Abrechnungsfristen für die NRW-Soforthilfe bekannt gegeben und eine Bilanz zu den Corona-Wirtschaftshilfen sowie steuerlichen Entlastungen insgesamt gezogen.

Über all diese Themen berichtet die MAV-INFO Recht & Arbeitswirtschaft, die Mitglieder wie immer im Intranet des MAV finden.