Zum Hauptinhalt springen

Corona-Verordnungen erlassen und überarbeitet

Erstmals hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Verordnung zu den Quarantäne-Regelungen erlassen. Ziel der Verordnung ist es, die Bestimmungen, wer wann und wie lange in Quarantäne muss, zu vereinheitlichen und die Kommunen zu entlasten, da nicht mehr in allen Fällen eine individuelle Quarantäneanordnung erforderlich ist. Die Regelungen entsprechen den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Die Verordnung ist am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten.

Aktuell hat das Land außerdem die Corona-Schutzverordnung sowie die Corona-Betreuungsverordnung überarbeitet. Dies geht zurück auf den Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 25. November 2020. Details können Verbandsmitglieder in der MAV-INFO Recht & Arbeitswirtschaft nachlesen. Sie finden den Informationsdienst in der Rubrik "Rundschreiben" im MAV-Intranet.