Das Bundesinnenministerium (BMI) sowie die zuständige Kontrollbehörde der Bundespolizei teilen außerdem mit, dass unter strengen Voraussetzungen eine Einreisemöglichkeit für Geschäftsreisende, die für einen Arbeitgeber mit Sitz im Ausland Besprechungen oder Verhandlungen in Deutschland führen, Vertragsangebote erstellen, Verträge schließen oder die Durchführung von Verträgen überwachen, besteht.
Ausführliche Infos dazu finden Sie in unserem Mitglieder-Intranet (Rundschreiben): MAV-INFO Recht & Arbeitswirtschaft 30/2020.