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Homeoffice-Auflage schafft Bürokratiemonster

Der Märkische Arbeitgeberverband (MAV) kritisiert die neue Verordnung zum Thema Homeoffice. Am 27. Januar trat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Kraft, nach welcher der Arbeitgeber den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten hat, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen. Die Verordnung wurde erst mit Datum vom 21. Januar veröffentlicht.

Die Wirtschaft tue alles dafür, dass Infektionen so weit wie eben möglich vermieden werden könnten, betont Horst-Werner Maier-Hunke, Vorsitzender des MAV. Die Gesundheit der Belegschaft habe oberste Priorität. „Natürlich hat Homeoffice dabei positive Effekte", weiß er. Seit Beginn der Pandemie hätten viele Betriebe daher bereits freiwillig entsprechende Möglichkeiten geschaffen. „Aber es braucht auch klare Spielregeln", so der Vorsitzende. Viele offene Fragen seien noch gar nicht beantwortet, vom Datenschutz über den Arbeitsschutz in Privatwohnungen bis zur Sicherheit von Firmennetzen.  Und ganz nebenbei: Man dürfe auch erwarten, dass der Arbeitsminister, der sich dafür so stark macht, Homeoffice auch bei der öffentlichen Verwaltung und bei den Behörden umsetze.  

Özgür Gökce, Geschäftsführer des MAV, plädiert – je nach Region – für eine differenzierte Sichtweise auf das Thema. „Die Märkische Region ist kein Ballungsraum mit überfülltem ÖPNV. Und viele Heimanschlüsse geben hier gar nicht die Bandbreiten für professionelle Online-Anwendungen her.‘‘

Die Verbandsvertreter verweisen auf den großen Unmut von Mitgliedsunternehmen und urteilen: „Die neue Verordnung ist mit der heißen Nadel gestrickt, und die Arbeitgeber wurden mit der Umsetzung allein gelassen.“ Die Homeoffice-Auflagen unter Zeitdruck gingen an der Praxis vorbei, die Unternehmen seien mit zu vielen offenen Fragen und einer viel zu kurzen Frist zur Umsetzung überfallen worden. Entstanden sei ein Bürokratiemonster mit Rechtfertigungspflichten – und das ausgerechnet in der ohnehin schon schwierigen Coronakrise.

Die Entscheidung über Homeoffice müsse stattdessen weiterhin eine unternehmerische Entscheidung sein. Die Arbeitgeber wüssten selbst am besten, wo dieses Angebot möglich ist und wo nicht.

Der MAV appelliert selbstverständlich an die Mitgliedsunternehmen, soweit wie möglich Homeoffice anzubieten. Ein klarer Appell geht aber auch an die Politik und die zuständigen Kontrollbehörden, bei der Bewertung von konkreten Fällen in den Betrieben die Bedürfnisse der Wirtschaft angemessen zu berücksichtigen.

 

Horst-Werner-Maier-Hunke