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Rechtliche und steuerliche Neuigkeiten

Die bisher getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert und an einigen Stellen erweitert. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat die wesentlichen Inhalte des politischen Beschlusses zusammengefasst.

Darüber hinaus gibt es Änderungen im Steuerecht. Das Bundesfinanzministerium hat eine zweite Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit der Französischen Republik über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von grenzpendelnden Arbeitnehmern veröffentlicht, ebenso wie eine vierte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit dem Königreich Belgien.

Außerdem wurde das Jahressteuergesetz verabschiedet. Der Regierungsentwurf ist an einigen Stellen geändert worden. Wir stellen Ihnen das Jahressteuergesetz 2020 in der beschlossenen Fassung vor. Die BDA weist auf Inhalte wie die Einführung einer „Homeoffice-Pauschale“ oder die Verlängerung der Zahlungsfrist der „Corona-Prämie“ hin.

Über diese Themen sowie über neue Entwicklungen bei der Entschädigungspflicht für betreuungspflichtige Eltern und über neue Veröffentlichungen zum Kurzarbeitergeld informiert Sie die MAV-INFO Recht & Arbeitswirtschaft. Mitglieder können das Rundschreiben wie immer im Intranet des MAV abrufen.